voluntary-social-yearSeitdem die Wehrpflicht abgeschafft wurde, wählen immer mehr junge Menschen ein “Freiwilliges Soziales Jahr”, um Erfahrungen zu sammeln und der Gemeinschaft zu dienen. In der Regel wird dieses Jahr in einer Einrichtung der sozialen Dienste verbracht, wie zum Beispiel in Krankenhäusern, bei Pflegediensten oder in Kindergärten. Damit werden auch die fehlenden Zivildienstleistenden aufgefangen. In der evangelischen Kirche wird es auch als das “Diakonische Jahr” bezeichnet. In machen Bundesländern gibt es auch Sonderformen, wie das Thüringenjahr. Auch in diesem wird soziales Engagement gefördert.

Das Freiwillige Soziale Jahr besteht in Deutschland schon seit den 50er Jahren und wurde zunächst von den Kirchen ins Leben gerufen. Angesprochen waren vor allem junge Frauen, weil die Männer damals noch Wehrdienst leisten mussten. 1964 wurde das FSJ auch im Bundesgesetz verankert.

Soziale Dienste sind heute auf die FSJ-Leistenden angewiesen. Die Vorteile für die Leistenden liegen auf der Hand: Sie bekommen ihre Arbeit – wenn auch gering – bezahlt, etwa 150 Euro plus Verpflegungsgeld und Fahrtkosten, sie lernen neue Dinge kennen und können sich bisweilen schon einmal berufsmäßig orientieren.

Angeboten werden FSJ-Stellen von Wohlfahrtsverbänden, Religionsgemeinschaften, sowie Einrichtungen des Bundes, der Länder und der Gemeinden. Die Palette ist dabei sehr breit: Es können Altenheime sein oder Pflegeeinrichtungen, Jugendhäuser und sogar Jugendherbergen, aber auch in der Denkmalpflege und im Umweltschutz gibt es Angebote. Viele Forstämter haben zum Beispiel eine Stelle für Interessierte, die mehr über das Forstwesen lernen und aktiv am Umweltschutz teilhaben wollen. Wer sich für den Strafvollzug interessiert, der kann sogar auch dort ein Stelle finden.

Die Arbeitszeit beträgt 39 Stunden pro Woche. Die Zeit des Freiwilligen Sozialen Jahres wird auch auf die Rentenzeit angerechnet. Die Arbeitsstellen müssen den Freiwilligen außerdem einen Betreuer zur Seite stellen. Man muss als Teilnehmer die Schulvollzeitpflicht erfüllt haben (also in der Regel 16 Jahre alt sein) und darf nicht älter als 27 Jahre alt sein. Damit bietet sich ein FSJ auch für Studierende noch an.